Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hornung-Hutter AV-Produktions KG
für Agenturleistungen, Film-, Video- und Fotoproduktionen sowie den Verkauf von Datenträgern und digitalen Inhalten
Fassung vom August 2026
1. Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Hornung-Hutter AV-Produktions KG, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt, gegenüber ihren Auftraggebern.
Sie gelten insbesondere für Agentur-, Werbe-, Konzeptions-, Gestaltungs- und Beratungsleistungen, Film-, Video-, Foto- und Audioproduktionen, TV- und Dokumentationsproduktionen, Veranstaltungsaufzeichnungen, Livestreams, Drohnenaufnahmen, Postproduktion sowie für die Herstellung und den Verkauf von Datenträgern und die Bereitstellung digitaler Inhalte.
Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
Als Auftraggeber gilt jede natürliche oder juristische Person, die Leistungen oder Produkte des Auftragnehmers bestellt.
Als Rohmaterial gelten die im Zuge einer Produktion entstandenen Originalaufnahmen sowie Video-, Audio-, Foto-, Drohnen- und Projektdateien.
Als Endprodukt gilt die vereinbarte, fertiggestellte und dem Auftraggeber bereitgestellte Endfassung.
Als digitale Inhalte gelten insbesondere Video-, Audio- und Bilddateien sowie sonstige elektronisch bereitgestellte Inhalte.
Als Datenträger gelten insbesondere DVDs, Blu-rays, USB-Speichermedien und vergleichbare körperliche Speichermedien.
2. Vertragsabschluss
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt insbesondere durch schriftliche Auftragsbestätigung, Annahme eines Angebotes, Bestellung oder durch Beginn der vereinbarten Leistungserbringung zustande.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bei Bestellung oder Auftragserteilung gemachten Angaben vollständig und richtig sind.
Änderungen oder Erweiterungen eines bereits erteilten Auftrages können zu Mehrkosten und einer entsprechenden Anpassung vereinbarter Termine führen.
3. Konzept- und Ideenschutz
Werden einem Auftraggeber oder potentiellen Auftraggeber vor oder während einer Auftragserteilung Konzepte, Entwürfe, Präsentationen, Texte, Gestaltungen oder sonstige kreative Ideen vorgestellt, verbleiben die daran bestehenden Rechte beim Auftragnehmer, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
Die Präsentation oder Übermittlung solcher Unterlagen allein berechtigt nicht zu deren Nutzung, Bearbeitung, Weitergabe oder wirtschaftlichen Verwertung.
Dies gilt auch für im Rahmen einer Präsentation oder eines Pitches vorgestellte kreative Ansätze, soweit diese gesetzlich oder vertraglich geschützt werden können.
Eine Nutzung durch den Auftraggeber oder durch Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers und kann von einer gesonderten Vergütung abhängig gemacht werden.
Mit Beauftragung und vollständiger Bezahlung werden ausschließlich die für den vereinbarten Verwendungszweck vereinbarten Nutzungsrechte eingeräumt.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Sämtliche Preise verstehen sich in Euro. Sofern nicht anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
Angebote basieren auf dem zum Zeitpunkt der Angebotserstellung bekannten Leistungsumfang. Nachträglich gewünschte Änderungen oder zusätzliche Leistungen werden gesondert verrechnet.
Rechnungen sind, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei umfangreicheren Produktionen oder Agenturaufträgen ist der Auftragnehmer berechtigt, angemessene Anzahlungen oder Teilzahlungen entsprechend dem Projektfortschritt zu verlangen.
Bei Zahlungsverzug können die gesetzlich vorgesehenen Verzugszinsen sowie erforderliche Mahn- und Betreibungskosten verrechnet werden. Der Auftragnehmer ist außerdem berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen.
Gelieferte körperliche Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Vereinbarte Nutzungsrechte werden grundsätzlich erst mit vollständiger Bezahlung eingeräumt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Bei Datenträgern und digitalen Inhalten kann die Auslieferung bzw. Freischaltung bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückgehalten werden.
5. Leistungsumfang und Durchführung
Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot, der Auftragsbestätigung und allfälligen ergänzenden Vereinbarungen.
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der für professionelle Agentur- und Medienproduktionen üblichen fachlichen Sorgfalt.
Soweit nichts anderes vereinbart wurde, schuldet der Auftragnehmer keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine bestimmte Reichweite, Werbewirkung oder Verkaufszahl.
Die gestalterische Umsetzung, insbesondere Konzeption, Gestaltung, Kameraführung, Bildgestaltung, Schnitt, Farbgestaltung und Tonbearbeitung, liegt im Rahmen des vereinbarten Projektes im kreativen Ermessen des Auftragnehmers.
Nachträgliche Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs können gesondert verrechnet werden und zu einer entsprechenden Verlängerung der Fertigstellungsfrist führen.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, sind bis zu zwei Korrekturdurchgänge im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Änderungen oder Korrekturen können nach Aufwand verrechnet werden.
5.1 Drehtage und Fahrzeit
Sofern nicht anders vereinbart, umfasst ein Drehtag bis zu acht Arbeitsstunden.
Zur Arbeitszeit zählen insbesondere die An- und Abfahrt zum Einsatzort, Auf- und Abbau der erforderlichen Technik, die eigentliche Aufnahmezeit sowie notwendige Umbauten während der Produktion.
Beginnt oder endet der Einsatz außerhalb des Firmensitzes des Auftragnehmers, wird die Arbeitszeit grundsätzlich ab Abfahrt vom Firmensitz bis zur Rückkehr dorthin berechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart wurde.
Mehrstunden werden entsprechend der getroffenen Vereinbarung bzw. nach dem vereinbarten Stundensatz verrechnet.
5.2 Witterung und äußere Umstände
Außenaufnahmen können aufgrund von Witterung, behördlichen Anordnungen oder sonstigen vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verschoben werden. Bereits entstandene Aufwendungen bleiben davon unberührt.
Liefertermine gelten als unverbindliche Richtwerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Fixtermin vereinbart wurde.
5.3 Fremdleistungen
Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung eines Auftrages geeignete externe Fachkräfte, Produktionspartner oder sonstige Dienstleister heranzuziehen.
Kostenpflichtige Fremdleistungen, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden vor ihrer Beauftragung mit dem Auftraggeber abgestimmt.
Werden Leistungen Dritter auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers unmittelbar in dessen Namen und auf dessen Rechnung beauftragt, entsteht das Vertragsverhältnis hinsichtlich dieser Leistungen unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Drittanbieter.
5.4 Social Media und externe Plattformen
Werden Leistungen für Social-Media-Plattformen, Videoportale, Suchmaschinen oder andere externe Online-Dienste erbracht, gelten ergänzend deren jeweilige Bedingungen und technischen Vorgaben.
Der Auftragnehmer hat keinen Einfluss auf Änderungen von Funktionen, Algorithmen und Nutzungsbedingungen oder auf Entscheidungen eines Plattformbetreibers über die Freigabe, Einschränkung, Sperrung oder Entfernung von Inhalten oder Benutzerkonten.
Ein bestimmter Erfolg, insbesondere eine bestimmte Reichweite, Anzahl von Aufrufen, Interaktionen oder sonstige Performance, wird nicht geschuldet.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung des Auftrages erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und rechtzeitig zur Verfügung.
Er sorgt insbesondere dafür, dass erforderliche Genehmigungen und Zustimmungen vorliegen, soweit diese in seinen Verantwortungsbereich fallen.
Vom Auftraggeber bereitgestellte Texte, Bilder, Logos, Musik, Videos oder sonstige Inhalte müssen rechtmäßig verwendet werden dürfen. Für die erforderlichen Rechte und Genehmigungen ist der Auftraggeber verantwortlich.
Änderungs- und Korrekturwünsche sind möglichst gesammelt mitzuteilen.
Verzögerungen oder Mehraufwendungen aufgrund verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung können zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist und zur Verrechnung des dadurch entstandenen Mehraufwandes führen.
7. Nutzungsrechte und Urheberrecht
Die vom Auftragnehmer erstellten Filme, Fotografien, Grafiken, Texte, Konzepte und sonstigen Werke unterliegen, soweit anwendbar, den Bestimmungen des österreichischen Urheberrechts.
Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Nutzungsrechte am Endprodukt.
Art, Umfang, Dauer und räumlicher Geltungsbereich der Nutzungsrechte richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung.
Eine darüber hinausgehende Nutzung, Bearbeitung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte bedarf der Zustimmung des Auftragnehmers, soweit sie nicht bereits von den vereinbarten Nutzungsrechten umfasst ist.
Rohmaterial sowie Projekt-, Schnitt- und sonstige Arbeitsdateien gehören grundsätzlich nicht zum Lieferumfang, sofern deren Herausgabe nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Entwürfe, Layouts, Präsentationen und sonstige kreative Arbeitsunterlagen gehören ebenfalls nur dann zum Lieferumfang, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, fertiggestellte Werke oder Ausschnitte daraus als Referenz für die eigene Unternehmensdarstellung, insbesondere auf der eigenen Website, in Präsentationen oder sozialen Medien, zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers oder ausdrücklich vereinbarte Vertraulichkeitsregelungen entgegenstehen.
8. Archivierung und Datensicherung
Eine Verpflichtung zur dauerhaften Archivierung von Rohmaterial, Projektdateien oder fertiggestellten Produktionen besteht nicht, sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde.
Eine freiwillige Archivierung begründet keinen Anspruch auf eine spätere Bereitstellung der Daten.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, übergebene digitale Inhalte nach Erhalt auf einem geeigneten eigenen Speichermedium zu sichern.
Eine spätere Wiederherstellung oder erneute Bereitstellung kann, sofern die Daten noch vorhanden sind, gesondert verrechnet werden.
9. Lieferung von Datenträgern und digitalen Inhalten
Die Lieferung erfolgt in der im Angebot, der Bestellung oder der Produktbeschreibung vereinbarten Form.
Sie kann insbesondere als digitaler Download, über ein Downloadportal, auf DVD, Blu-ray oder einem sonstigen vereinbarten Datenträger erfolgen.
Digitale Inhalte werden nach Erfüllung der vereinbarten Voraussetzungen, insbesondere nach Zahlungseingang, bereitgestellt.
Personalisierte Downloadlinks und Freischaltcodes sind ausschließlich für den jeweiligen berechtigten Auftraggeber bestimmt und dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich zugänglich gemacht werden.
Bei begründetem Verdacht auf missbräuchliche Verwendung kann der betreffende Zugang vorübergehend gesperrt werden.
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, bereitgestellte digitale Inhalte nach dem Download selbst zu sichern.
10. Gewährleistung und Haftung
Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen mit der für professionelle Agentur- und Medienleistungen üblichen Sorgfalt.
Bei berechtigten Mängeln ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Verbesserung innerhalb angemessener Frist zu geben, soweit dies gesetzlich zulässig sowie eine Verbesserung möglich und zumutbar ist.
Subjektive gestalterische Vorstellungen stellen keinen Mangel dar, wenn die erbrachte Leistung dem vereinbarten Leistungsumfang entspricht.
Geringfügige technisch bedingte Abweichungen bei Farbe, Helligkeit, Ton oder Darstellung auf unterschiedlichen Endgeräten stellen keinen Mangel dar, sofern das Endprodukt technisch ordnungsgemäß erstellt wurde.
Für Schäden haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen, insbesondere für Personenschäden und gegenüber Verbrauchern, bleiben unberührt.
Für die Rechtmäßigkeit vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte ist der Auftraggeber verantwortlich.
Für einen trotz fachgerechter Arbeitsweise eintretenden und vom Auftragnehmer nicht verschuldeten Verlust oder eine Beschädigung von Aufnahmen oder Daten – etwa durch einen unvorhersehbaren technischen Defekt – haftet der Auftragnehmer nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
10.1 Verbraucher
Gegenüber Verbrauchern gelten uneingeschränkt die zwingenden gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, insbesondere die Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
Bei digitalen Leistungen gelten die hierfür vorgesehenen gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
Die in diesen AGB vorgesehenen Beschränkungen gelten gegenüber Verbrauchern nur insoweit, als dies gesetzlich zulässig ist.
11. Rücktritt, Storno und Terminverschiebungen
Wird ein bereits erteilter Auftrag vom Auftraggeber storniert, können die bis dahin erbrachten Leistungen sowie bereits entstandene oder nicht mehr vermeidbare Fremdkosten verrechnet werden.
Bei kurzfristiger Absage eines reservierten Produktions- oder Drehtages kann eine angemessene Stornogebühr verrechnet werden, sofern diese im Angebot oder bei Auftragserteilung vereinbart wurde.
Bei einer gewünschten Terminverschiebung wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart. Bereits entstandene oder nicht mehr stornierbare Fremdkosten können verrechnet werden.
Kann ein Termin aufgrund von Krankheit, höherer Gewalt, unvorhersehbarem technischen Ausfall oder vergleichbaren Umständen nicht durchgeführt werden, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin vereinbart oder geeigneter Ersatz organisiert.
Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
12. Datenschutz und Vertraulichkeit
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO und des österreichischen Datenschutzrechts, verarbeitet.
Weitere Informationen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
Vertrauliche Informationen des Auftraggebers werden mit angemessener Sorgfalt behandelt und nicht ohne Berechtigung an Dritte weitergegeben.
Soweit zur Durchführung eines Auftrages externe Dienstleister oder Produktionspartner erforderlich sind, können die hierfür notwendigen Informationen im erforderlichen Umfang weitergegeben werden.
Gesonderte Geheimhaltungsvereinbarungen bleiben unberührt.
13. Verbraucher, Fernabsatz und Rücktrittsrecht
Für Verbraucher gelten die zwingenden Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutz- und Fernabsatzrechts.
Bei Fernabsatzverträgen besteht grundsätzlich ein gesetzliches Rücktrittsrecht von 14 Tagen, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht oder das Rücktrittsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen vorzeitig erlischt.
13.1 Digitale Inhalte und Downloads
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht.
Soll mit der Bereitstellung digitaler Inhalte bereits vor Ablauf der gesetzlichen Rücktrittsfrist begonnen werden, erfolgt dies nur nach ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers und dessen Bestätigung, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er durch den vorzeitigen Beginn der Vertragserfüllung sein Rücktrittsrecht verliert.
Der Verbraucher erhält die gesetzlich erforderliche Bestätigung des geschlossenen Vertrages einschließlich der erforderlichen Informationen und Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.
Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen für den Entfall des Rücktrittsrechts erfüllt, besteht für den bereitgestellten digitalen Inhalt kein Rücktrittsrecht mehr.
Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Rücktrittsbelehrung.
14. Schlussbestimmungen
Für Vertragsverhältnisse mit dem Auftragnehmer gilt österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.
Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch zwingende gesetzliche Bestimmungen des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthaltes nicht eingeschränkt werden.
Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz der Hornung-Hutter AV-Produktions KG vereinbart.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsbestimmungen.
Individuelle Vereinbarungen im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einem gesonderten Vertrag gehen diesen AGB vor.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Gegenüber Verbrauchern treten an die Stelle unwirksamer Bestimmungen die gesetzlichen Regelungen.
Rücktrittsbelehrung für Verbraucher
Rücktrittsrecht
Verbraucher haben bei einem im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag grundsätzlich das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, soweit keine gesetzliche Ausnahme besteht.
Die Rücktrittsfrist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses, bei Waren, insbesondere DVDs, Blu-rays oder sonstigen Datenträgern, grundsätzlich mit dem Tag, an dem der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat, und bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger bereitgestellt werden, mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Rücktrittsrechts
Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Verbraucher die
Hornung-Hutter AV-Produktions KG
Max.-Pagl-Strasse 18
A-4651 Stadl-Paura
Österreich
E-Mail: office@drehzahl.at
mittels einer eindeutigen Erklärung, beispielsweise per Brief oder E-Mail, über seinen Entschluss informieren, vom Vertrag zurückzutreten.
Zur Wahrung der Rücktrittsfrist genügt es, die Rücktrittserklärung vor Ablauf der Rücktrittsfrist abzusenden.
Hierfür kann das nachfolgende Muster-Widerrufsformular verwendet werden. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.
Elektronische Rücktrittsfunktion
Bei Verträgen, die über unsere Online-Benutzeroberfläche abgeschlossen wurden, kann das Rücktrittsrecht auch über die dort bereitgestellte elektronische Funktion „Vertrag widerrufen“ ausgeübt werden.
Nach Auswahl dieser Funktion können die erforderlichen Angaben eingegeben und der Rücktritt über die Funktion „Widerruf bestätigen“ übermittelt werden.
Nach Eingang der elektronischen Rücktrittserklärung übermitteln wir unverzüglich auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere per E-Mail, eine Eingangsbestätigung mit dem Inhalt der Rücktrittserklärung sowie Datum und Uhrzeit ihres Eingangs.
Folgen des Rücktritts
Im Falle eines wirksamen Rücktritts erstatten wir alle vom Verbraucher erhaltenen Zahlungen, gegebenenfalls einschließlich der gesetzlichen Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab Eingang der Rücktrittserklärung.
Für die Rückzahlung wird grundsätzlich dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde und dem Verbraucher dadurch keine Kosten entstehen.
Dienstleistungen
Hat der Verbraucher ausdrücklich verlangt, dass mit einer Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist begonnen wird, und tritt er anschließend wirksam vom Vertrag zurück, kann für die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits ordnungsgemäß erbrachten Leistungen ein angemessener anteiliger Betrag zu bezahlen sein, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
Digitale Inhalte und Downloads
Bei digitalen Inhalten, die nicht auf einem körperlichen Datenträger geliefert werden, kann das Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen entfallen.
Soll ein digitaler Inhalt bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rücktrittsfrist bereitgestellt werden, erfolgt dies nur, wenn der Verbraucher ausdrücklich dem Beginn der Vertragserfüllung vor Ablauf der Rücktrittsfrist zustimmt und bestätigt, zur Kenntnis genommen zu haben, dass er dadurch sein Rücktrittsrecht verliert.
Der Verbraucher erhält die gesetzlich erforderliche Vertragsbestätigung einschließlich der erforderlichen Informationen und Erklärungen auf einem dauerhaften Datenträger.
Sind sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, besteht für den betreffenden digitalen Inhalt kein Rücktrittsrecht mehr.
Körperliche Datenträger
Für DVDs, Blu-rays und sonstige körperliche Datenträger gelten grundsätzlich die gesetzlichen Bestimmungen über das Rücktrittsrecht.
Besteht aufgrund einer gesetzlichen Ausnahme kein Rücktrittsrecht, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten wurden, gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie von Ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchten, können Sie unser Muster-Widerrufsformular verwenden. Die Verwendung des Formulars ist nicht verpflichtend.
Muster-Widerrufsformular als PDF herunterladen
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